Fachkraft für Arbeitssicherheit
Seit 2014 nimmt der Gesetzgeber auch kleinste Betriebe in die Pflicht: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) muss von allen Unternehmen zwingend benannt werden. Aber keine Sorge, wir kümmern uns darum, dass Sie rechtlich abgesichert sind. Ob Schutzausrüstung, Unfallverhütungsvorschrift oder Evakuierungsplan - wir halten Ihnen bei allen Themen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz den Rücken frei. Und mit unserer Soforthilfe im Notfall finden wir immer eine Lösung. Verlassen Sie sich darauf!
Leistungen
Ihre Vorteile
Als erfahrene Sicherheitsfachkräfte beraten wir Sie entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), respektive des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 (Sicherheitstechnische Betreuung).
- Sie sparen hohe Fortbildungskosten für Mitarbeiter
- Wir bringen neue Sichtweisen in Ihr Unternehmen, sind unabhängig von der Meinung / dem Wohlwollen der Mitarbeiter und Führungskräfte
- Professionelle Umsetzung (methodisches und strukturiertes Vorgehen)
- Minimierung des Haftungsrisikos durch Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen