Wir sind Ihr Berater im Bereich Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Gefahrstofflagerung. Als Partner unterstützen wir Sie dabei Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denn die Sicherheit von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen wird durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen reglementiert. Zu berücksichtigen sind dabei: Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz.
Beim Herstellen, Verwenden, Lagern und Abgeben von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind bei den verantwortlichen Personen umfangreiche Kenntnisse über die formalen, materiellen, technischen und betrieblichen Anforderungen erforderlich. Die Gewährleistung eines wirkungsvollen Arbeitsschutzes sollte hierbei im Vordergrund stehen. Aber kein Problem, wir stehen gerne mit unserem Knowhow an Ihrer Seite, damit Sie bei der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen z.B. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht den Durchblick verlieren und die Anforderungen praxisgerecht umsetzen können..
Sie brauchen Beratung oder Hilfe bei der Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorschriften? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Betriebe jeder Größe zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hierzu stellen wir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI).
Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu organisieren, ist eine unternehmerische Pflicht. Dazu zählt z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die betriebsspezifischen Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen ergeben. Arbeitsschutz kann aber mehr als nur Rechtssicherheit: Wenn Ihre Mitarbeiter dank einer „Präventionskultur“ das Unternehmen genauso gesund am Abend verlassen, wie sie es am Morgen betreten haben, dann schafft das Vertrauen und Wertschätzung für den Arbeitgeber!
Sobald ein Gefahrstoff transportiert wird, handelt es sich per Gesetzesdefinition um ein „Gefahrgut“ und unterliegt der Gefahrgutverordnung. Firmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter per Lkw, Güterzug, Binnen- und Seeschiff sowie Frachtflugzeug beteiligt sind - haben eine Reihe von Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Beschäftigten, im Zweifelsfall auch gegenüber der Öffentlichkeit. Sie haben nach nationalem bzw. europäischem Recht diverse Informations-, Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten zu erfüllen.
Gefahrgutvorschriften sind kompliziert – diese in die tägliche Praxis umzusetzen ist es auch! Aber keine Sorge, wir unterstützen Sie gerne als externe Gefahrgutbeauftragte gemäß ADR/RID/ADN/IMDG-Code/GbV. Denn jedes Unternehmen, das Gefahrgüter versendet, transportiert oder empfängt, benötigt gemäß Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV) einen entsprechenden Gefahrgutbeauftragten, der den Umgang mit Gefahrgütern überwacht, regelmäßigen Schulungen und aufgabenbezogene Unterweisungen der Mitarbeiter durchführt sowie als Ansprechpartner für die Behörden fungiert.